AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LASEROPTIK GmbH für den Verkauf

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1. Allgemeines
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen sowie für alle mit uns abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich die nachstehenden AGB maßgeblich. Unsere AGB finden nur Verwendung gegenüber Personen, die bei Abschluß des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ausschließlich an sie richtet sich unser Angebot an Waren und Dienstleistungen.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Käufers, denen wir nicht ausdrücklich schriftlich zustimmen, haben für uns keine Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten in laufenden Geschäftsbeziehungen auch für alle künftig abgeschlossenen Verträge.

2. Angebot, Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Theoretische Designabbildungen in Verbindung mit unseren Produkten dienen lediglich einer Verdeutlichung des Funktionsprinzips. Maßgeblich ist allein die schriftliche Beschreibung. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen oder durch Übersendung der Ware erfüllen. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Durch Herstellungsmethodik oder Weiterentwicklung bedingte technische Änderungen sind vorbehalten und zulässig, sofern sie die von uns spezifizierte Funktion nicht beeinträchtigen.
Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten.

3. Lieferung, Verzug
Soweit nicht abweichend vereinbart, sind angegebene Liefertermine grundsätzlich unverbindlich.
Beigestellte Substrate für einen Beschichtungsauftrag müssen wegen der Wareneingangsprüfung und Vorrichtungsfertigung spätestens zwei Wochen vor dem angegebenen Liefertermin bei uns eintreffen. Verspätungen verlängern die Lieferzeit in demselben Maße oder mehr aufgrund von Maschinenverfügbarkeit.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls dem Käufer zumutbar ist. Die hierüber erteilten Rechnungen sind unabhängig von der Gesamtlieferung zahlbar.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Preise ab Werk, inklusive Verpackung und zuzüglich Versandkosten sowie zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.  Skonti und Rabatte werden nur schriftlich gewährt.
Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat innerhalb von 30 Tage nach Rechnungsdatum in EURO bargeldlos auf eines unserer Konten zu erfolgen. Wechsel und Schecks werden nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche hierfür anfallenden Spesen trägt der Käufer. Wird auf Wunsch des Käufers Kreditkartenzahlung für Produkte und Leistungen vereinbart, die nicht über unseren Online-Shop bestellt werden, behalten wir uns vor, einen Bearbeitungsaufschlag von 4% der Nettorechnungssumme zu erheben.
Bei Zahlungsverzug werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe berechnet. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der  Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

5. Stornierung
Falls der Käufer eine Bestellung teilweise oder ganz storniert, steht uns das Recht zu, Stornierungskosten in der Höhe der bis dahin angefallenen Aufwendungen zu verlangen. Dieser Betrag dient pauschal der Deckung der uns entstandenen Kosten und stellt keine Konventionalstrafe dar.

6. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrungen, Betriebs- oder Transportstörungen, auch bei unseren Lieferanten, suspendieren die Vertragsverpflichtungen der betroffenen Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten die sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

7. Mängelhaftung und Gewährleistung
Alle Angaben, insbesondere zu Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte sowie unsere technische Beratung, erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Als Beschaffenheit der Ware gilt allein unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Wir garantieren die Mängelfreiheit der von uns veräußerten Produkte und Leistungen für Material und Werkarbeit, aber nicht die Eignung zu einem bestimmten Zweck.
Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung – unverzüglich nach Empfang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck zu untersuchen und feststellbare Mängel zu rügen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware – bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch ein Jahr nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Eine Mängelprüfung ist nur möglich, wenn uns die Teile vorliegen. Bei unsachgemässer Handhabung und Verwendung, schädlichen Einsatzbedingungen und unsachgemässer Aufbewahrung erlischt jede Gewährleistungspflicht.
Werden Beschichtungen in Lohnarbeit auf Substrate aufgebracht, die vom Kunden beigestellt werden, so geschieht dies auf Risiko des Kunden, d. h. unter Ausschluß der Gewährleistung für die Handhabung, Halterung und Lagerung dieser Substrate bei uns sowie für das Endprodukt.
Verlangt der Käufer wegen eines Mangels Nacherfüllung, so können wir wählen, ob wir den Mangel selbst beseitigen oder eine mangelfreie Sache als Ersatz liefern. Ersetzte Produkte werden unser Eigentum. Das Recht, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder vom Vertrag zurücktreten, bleibt unberührt. Alle Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Lieferung der Sache.
Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8, im Übrigen sind sie ausgeschlossen.

8. Haftung
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren in unserem alleinigen Eigentum. Der Käufer ist bis zum Widerruf befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen bzw. sie zu verarbeiten. Eigentumsvorbehalt und Verfügungsbefugnis erstrecken sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Soweit die Sicherungsrechte Dritter tatsächlich oder rechtlich unter diesem Anteil bleiben, wächst uns die Differenz zu. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab.

10. Werkzeuge
Die in unserem Angebot bzw. in unserer Bestätigung gegebenenfalls genannten Werkzeugkosten stellen nur einen Teil der für die Werkzeuge und Halterungen anfallenden Material- und Lohnkosten dar und gelten als Richtpreise. Durch Vergütung dieses Werkzeugkostenanteils erlangt der Besteller kein Eigentum oder keinen Anspruch auf Eigentumserwerb an den Werkzeugen und Halterungen. Sie bleiben unser Eigentum und in unserem Besitz.

11. Gewerbliche Schutzrechte
Macht ein Dritter aus einem Patent oder sonstigem gewerblichen Schutzrecht berechtigte Ansprüche gegen unsere Lieferungen oder Leistungen geltend, so werden wir nach unserer Wahl entweder für die betroffenen Gegenstände eine Lizenz erwirken oder sie durch schutzrechtsfreie Gegenstände ersetzen. Sollte dies aus rechtlichen oder technischen Gründen unmöglich oder aus vernünftigen wirtschaftlichen Gründen unzumutbar sein, so nehmen wir die betroffenen Gegenstände gegen Erstattung des Kaufpreises zurück. Weitergehende Ansprüche des Bestellers bestehen insoweit nicht.
Für Rechtsverletzungen von Lieferungen und Leistungen, die aufgrund von Konstruktionsunterlagen oder anderen Vorgaben des Käufers erstellt wurden, wird nicht gehaftet.

12. Schlussbestimmungen
Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis. Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Zweck dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand 11/2008